Neben der wiederkehrenden Abgabe Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung stellen sich immer wieder besondere, mitunter einmalige steuerliche Herausforderungen zum Beispiel im Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögenswerten oder dem Umgang mit ausländischen Kapitaleinkünften. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
- Optimierte Einkommensteuererklärungen
- Nachdeklaration in- und ausländischer Einkünfte gemäß § 371 AO
- Erstellung von Schenkungsteuererklärungen sowie Erbschaftsteuererklärungen
- Gestalterische schenkung- und erbschaftsteuerliche Beratung
- Testamentsvollstreckung
- Steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Ihrer privaten Vermögensverwaltung und Altersvorsorge
- Steuerliche Expertise zu Ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, insbesondere auch zu Steuergestaltungen innerhalb der Familie