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Thelen & Thelen Steuerberatung
Bettrather Straße 75
41061 Mönchengladbach

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Tel: 02161 894523


Zwei Richtungen sind hier möglich: Der in Deutschland ansässige Steuerinländer, der Einkünfte aus dem Ausland bezieht und der im Ausland ansässige Steuerausländer, der Einkünfte aus deutscher Quelle bezieht. Staatsbürgerschaften haben hierbei in der Regel keinerlei steuerliche Bedeutung.

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem ausländischen Staat helfen oftmals eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Eine sorgfältige Prüfung, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht und wie eine doppelte Besteuerung technisch vermieden werden kann, ist unerlässlich und oft sehr komplex.

Gleichwohl existieren nicht mit jedem Staat Doppelbesteuerungsabkommen. Insbesondere im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer existieren nur sehr wenige Abkommen zwischen Deutschland und anderen Staaten. Eine doppelte Besteuerung kann dann nur noch durch nationale Steuervorschriften vermieden oder abgemildert werden.

So betreuen wir regelmäßig Steuerausländer mit deutschem Grundbesitz, die in Deutschland beschränkt steuerpflichtig sind und ihrer Erklärungspflicht gegenüber dem deutschen Fiskus nachkommen müssen.
Neben dem Franzosen oder dem Niederländer mit deutschen Immobilien beraten wir aber auch Deutsche, die es für einige Jahre beruflich nach Irland oder in die USA verschlägt.


Thelen & Thelen Steuerberatung
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